Ich bin zutiefst besorgt über das politische Klima in Deutschland | Interview mit David Bardens nach dem zweiten Urteil im “Masernprozess”

Bardens vs LankaGibt es das Masernvirus? 2011 lobte Stefan Lanka, in Szenekreisen bekannter deutscher Impfgegner, ein Preisgeld in Höhe von €100.000 aus für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus. Die Ausschreibung fand ein internationales Medienecho, nachdem der Medizinstudent David Bardens ihm daraufhin sechs wissenschaftliche Publikationen übersandte und auf der Auszahlung des Preisgeldes bestand.

"Durchmesser vom Masernvirus? Ist doch ein alter Hut! Da ist es." [Danke an Herrn Schlotthaus]
“Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.
Das Preisgeld wird nicht ausgezahlt, wenn es sich bei der Bestimmung des Durchmessers des Masern-Virus nur um Modelle oder Zeichnungen wie dieses handelt.” [Ausschnitt aus Stefan Lankas Ausschreibung 24. 11. 2011]
Zwei breit beachtete Gerichtsverfahren später scheint so viel klar: Die Schriften bewiesen in den Augen der deutschen Justiz, dass der wissenschaftliche Nachweis erbracht ist. Unklar ist dagegen, ob Bardens den Nachweis so lieferte, wie Lanka ihn rechtswirksam einforderte. Was war gemeint mit: „Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist“? War hier in Zahlen eine oder im polemischen Unterton der Ausschreibung auch nur eine Publikation verlangt? Waren sechs aus sechs Jahrzehnten der viel härtere Beweis – oder ein Versagen am Wortlaut der Auslobung? Dass es ihm um den Wortlaut ging, hat Lanka bis heute verneint, den Prozess in der Berufung aber mit Blick auf die Zahl der Schriften gewonnen – ein Sieg, den Lanka im eigenen Feld für die Behauptung verwendet, nun sei es auch gerichtlich festgestellt, es gebe keinen Nachweis von Masernviren.

Wir sprachen mit David Bardens ein zweites Mal, jetzt vor dem Schritt vor den Bundesgerichtshof. Unser Beitrag sollte die Nachfrage nach den Prozessurteilen befriedigen, die wir in den uns zugänglich gemachten anonymisierten Fassungen mitsamt dem wissenschaftlichen Gutachten des ersten Prozesses wiedergeben. Der Rückblick wirft ein Schlaglicht auf die Impfgegner-Szene, mit dürfte in der breiten Öffentlichkeit idealisiert werden. Die Prozessurteile stimmen skeptisch im Blick auf die reellen Chancen, die führenden Impfgegner in der eigenen populistisch bespielten medialen Umgebung zu stellen.

Wir führten das Interview online. Stefan Lanka ging auf die parallele Interviewanfrage bislang nicht ein.


Zwei Gerichtsverfahren später

Stefan Lanka 2011 AusschreibungOlaf Simons: Wir sprachen einander erstmals vor etwas mehr als einem Jahr, kurz nach dem ersten Urteil im sogenannten „Masernprozess“. Du hattest seinerzeit die €100.000 zugesprochen erhalten, die Stefan Lanka – bis zu dem Zeitpunkt fast so unbekannt wie Du selbst – für den Nachweis des Masernvirus ausgelobt hatte. Für Monate warst Du Till Eulenspiegel und Robin Hood in derselben Person.
David Bardens: Die Reaktionen auf den „Masernprozess“ waren wirklich überwältigend und überwiegend positiv. Es wurde jedoch durchaus kontrovers diskutiert, ob Lanka die weltweite Medienaufmerksamkeit verdient hatte, die er durch den von mir angestrengten Prozess erhalten hatte. Ich weiß nicht, ob man ihm vorher außerhalb von seinem Heimatort Beachtung geschenkt hatte, wahrscheinlich nur in sehr speziellen Kreisen. Mir war er zumindest unbekannt. Nur waren er und seine Anhänger in den Medien präsent, was meiner Meinung jedoch nur positiv war, da sie sich selbst demontierten. Öffentliche Statements Lankas bewegten sich nahe an der Realsatire.
Olaf Simons: Deine Entscheidung, Lanka zu stellen, hatte etwas von einem verwirrenden Streich. Niemand hätte so ohne Weiteres die entlegene Internetseite mit ihrem verworrenen Text und dem eigenartigen Bild des nicht existierenden Virus beim Wort genommen – der Screenshot aus dem Archiv der WaybackMachine lässt sich bis auf Originalgröße anklicken; es gibt die Seite mittlerweile nicht mehr.
David Bardens: Wäre es mir nicht bewusst gewesen, wie wichtig es ist gegen die Masern zu impfen und hätte ich nicht ein Mädchen als Pflegefall und später an den Masern sterbend gesehen, hätte ich mich durch den Text vielleicht nicht so provoziert gefühlt. Jede vierte Minute stirbt jedoch weltweit ein Kind an den durch die Impfung vermeidbaren Masern und da ist es ungeheuerlich und inakzeptabel, dass ein vermeintlicher Fachmann derart vehement die wissenschaftliche Faktenlage ignoriert und mit dieser Ignoranz dann auch noch – schlimmstenfalls auf Kosten der Gesundheit anderer – hausieren geht. Rein rechtlich gesehen war der Text auf der Webseite eine öffentliche, rechtlich bindende Auslobung, deren Erfüllung nichtmal einer vorherigen Anfrage bedurfte. Zur Sicherheit hatte ich mir aber noch einmal schriftlich versichern lassen, dass der Text ernst gemeint war. Dann habe ich den meiner Meinung nach die Bedingungen erfüllenden Beweis eingesandt und gewartet, was passiert. Als klar wurde, dass Lanka das Geld nicht freiwillig auszahlen möchte, habe ich meine Anwältin konsultiert, die mir versicherte, dass ich mir einen Rechtsanspruch auf das Geld erworben habe, sofern ich denn die Bedingungen erfüllt habe.
Gutachten-Andreas-Podbielski-Masernprozess-2014Landgericht_Ravensburg_Protokoll_2015-03-12Landgericht Ravensburg, erstes Urteil im Masernprozess 12. 3. 2015Olaf Simons: Das Landgericht Ravensburg leistete damals beachtliche Arbeit. Die Urteilsschrift vom 12. 3. 2015 ist penibel ausgefeilt. Das wissenschaftliche Gutachten durch Andreas Podbielski, Professor am Institut für Medizinische Mikrobiologie in Rostock, ist renommiert. Ich war bei der gemeinsamen Lektüre des Urteils mit Omi Hatashin erstaunt über die Gründlichkeit, mit der hier ein lokales Gericht zu Werke ging und ein internationales Medienecho auf sich zog. Wer genau löste eigentlich damals dieses Medienecho aus?
David Bardens: Es waren http://www.ruhrbarone.de, die über die skurrile Geschichte geschrieben hatten. Dies weckte offenbar die Aufmerksamkeit der Wissenschaftsredaktion des Spiegels und dann gab es eine Kettenreaktion, die irgendwo bei der BBC und der New York Times endete. Der Prozess wird auch Bestandteil eines Dokumentarfilmes von David Sieveking sein, der 2017 in Programmkinos und im Fernsehen laufen wird.

Man schrieb, man solle mich besser „todspritzen“

Olaf Simons: Dein Leben veränderte sich. Die Presseaufmerksamkeit konntest Du wohl noch steuern. Mir schien, dass Deine Einschätzung der Impfgegner-Szene sich damals drastisch änderte. Es handelt sich hier vermutlich nicht um besorgte Mütter, die „einfach nur vorsichtig“ sind. Hier dürfte eher ein durchorganisiertes Netzwerk aktiv sein, das die Sicht, die es auf dem wissenschaftlichen Parkett nicht verteidigen kann, mit Bereitschaft verbreitet, dann eben alle anderen Mittel auszuschöpfen.
David Bardens: Vor dem Prozess war ich in der Tat der Meinung gewesen, die meisten Impfgegner seien ängstliche Eltern, denen die Gesundheit ihrer Kinder am Herzen liegt und die sich aus Angst vor Nebenwirungen auf die Suche nach „sanften Alternativen“ gemacht haben. Leider wurde ich eines Besseren belehrt. Zu einer Galionsfigur der Impfbefürworter geworden, war ich einem Hagel an Beleidigungen, Unterstellungen und unsanften Drohungen ausgesetzt. Nachdem auf der Webseite des Beklagten bereits der Eindruck erweckt worden war, meine Verhaftung stünde kurz bevor, da ich mich unter Anderem der „Beihilfe zu massenhafter Körperverletzung teils mit Todesfolge“ schuldig gemacht habe, äußerte sich unter Anderem der Begründer der „Germanischen Neuen Medizin“ Dr. Ryke Geerd Hamer. Er vermutete hinter dem Prozess eine jüdische Verschwörung und meinte, an meinem Namen und der Nasenform einer meiner Anwälte zu erkennen, „aus welchem Stall ich komme“. Andere meinten, anhand der Eule im Firmenlogo der vom mir mitgegründeten Limonadenfirma zu erkennen, dass ich ein Mitglied im Illuminatenorden sei. Einig ist man sich jedoch auf jeden Fall, dass ich von der Pharmaindustrie gekauft sei. Ich muss wohl nicht erwähnen, dass all dies frei erfunden ist. Schlagersänger Christian Anders, der sich für offenbar eine Koryphäe auf dem Gebiet der Medizin hält, fühlte sich nach meinem Auftritt bei SternTV derart provoziert, dass er tagelang versuchte, mit provokativen Videos auf YouTube und einem Bombardement der Fernsehredaktion mit Mails eine Reaktion von mir zu bekommen, was ihm schließlich auch gelang.

Und dann gab es eine Gruppe von Menschen, die mich einfach nur persönlich beleidigte und bedrohte. Die Beschimpfung „Hackfresse“ war noch das Freundlichste, was ich über mich lesen musste. Man schrieb, man solle mich besser „todspritzen“. Ein Anderer drohte mit einer AK 47. Dies ist nur eine kleine Auswahl an Drohungen und Beleidigungen, die ich über mich ergehen lassen musste. Man möchte ja nicht paranoid werden, es ist jedoch unvermeidlich Angst um Leib und Leben zu bekommen, wenn man solches über sich liest und sich mit Menschen konfrontiert sieht, die offenbar vollkommen den Bezug zur Realität verloren haben. Anfangs las ich noch die vielen Kommentare, meldete Drohungen an Facebook und YouTube, verschickte teils sogar Unterlassungserklärungen und zeigte an. Mit der Zeit musste ich jedoch lernen damit zu leben. Ich bewege mich nun ohne Personenschützer nicht in der Öffentlichkeit und versuche meine Familie so gut es geht abzuschirmen. Um auf die Frage zurückzukommen: Nein, das sind überwiegend keine „besorgten Eltern“, die in der Szene der radikalen Impfgegner unterwegs sind.

Das Gericht wurde mit Hunderten von Seiten mit Auslassungen überhäuft

Olaf Simons: Das Gerichtsurteil fand erst einmal keine Umsetzung. Wie reagiertet ihr darauf?
David Bardens: Der Prozessgegner weigerte sich trotz des Einsatzes eines Gerichtsvollziehers beharrlich, das mir zugesprochene Geld zu zahlen oder alternativ eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Erst nachdem das Amtsgericht Tettnang einen Haftbefehl ausgestellt hatte, wurden €121.000 auf einem Konto hinterlegt.
Olaf Simons: Stefan Lanka ging am Ende in die Berufung. Seine Berufungsschrift vom 7. Juli 2015 hat er teilweise veröffentlicht. Wie sah seine Taktik aus?
David Bardens: Selbstverständlich wollte er jede Chance nutzen, sich meiner Forderung zu entziehen. Er ließ kein einziges Argument aus, deutete seine eigene Auslobung ständig um und widersprach sich dabei auch vielfach selbst. Er hatte gar seine Anhänger darum gebeten, sich Argumente auszudenken. Das Gericht wurde mit Hunderten von Seiten mit Auslassungen überhäuft. Kurz vor Weihnachten erreichte mich ein Anwaltsschreiben, das geschlagene 389 Seiten umfasste. Selbst im Gerichtssaal bei der Berufungsverhandlung erhielt ich noch ein 48-Seitiges Schreiben, das mir und meiner Anwältin vorher unbekannt gewesen war. Es war nicht einfach, dies alles zu lesen ohne dabei die Geduld zu verlieren, zumal sich alles vielfach wiederholte und zuallermeist vollkommen aus der Luft gegriffen war. An einigen Argumenten, die Lanka vorbrachte, erkannte man deutlich, dass es ihm nicht um die Sache an sich ging, sondern lediglich darum nicht zahlen zu müssen: Er forderte zum Beispiel die Zurückweisung der von mir eingesandten Publikationen, da die darin enthaltenen Experimente außerhalb des Gültigkeitsbereiches des Infektionsschutzgesetzes – also Deutschlands – durchgeführt worden waren. Selbstverständlich klang das absurd. Genau wie die Argumente, ich habe die Existenz des Masernvirus durch die Vorlage von sechs statt einer Publikation bewiesen und die Ausschreibung sei gar nicht öffentlich auf seiner Webseite zu lesen gewesen. Dies ist ja schon dadurch widerlegt, dass die Ausschreibung auf dieser und vielen anderen Webseiten verlinkt ist.
Oberlandesgericht Stuttgart, zweites Urteil im Masernprozess, 16. 2. 2016Olaf Simons: Das Stuttgarter Oberlandesgericht verhandelte den Fall in zweiter Instanz am 16 Februar 2016. Wie verlief dieser Prozess?
David Bardens: Ich ging sehr optimistisch in die Berufungsverhandlung. Lanka wurde vom Richter zunächst eine Zeit lang regelrecht der Presse vorgeführt. Auf die Andeutung des Richters, dass Lanka mit seinen Ansichten ziemlich alleine dastehe, antwortete Lanka großspurig, dass Einstein mit seiner Relativitätstheorie zunächst auch eine Einzelmeinung vertreten habe. Dann gab das Gericht seine Rechtsauffassung bekannt: Man zweifele nicht an der Existenz des Masernvirus, dessen Existenz habe in dem vorliegenden Rechtsstreit auch nie zur Debatte gestanden. In den sechs vorgelegten Publikationen seien laut erstinstanzlichem Gutachten auch zweifelsfrei die Existenz des Masernvirus bewiesen und dessen Durchmesser bestimmt worden, dies wie der Gutachter schreibt jedoch nur in der Zusammenschau der sechs Publikationen. Beide Bedingungen der Auslobung, also der wissenschaftliche Nachweis der Existenz des Virus sowie die Bestimmung des Durchmessers, seien also nicht wie von Lanka gefordert durch Vorlage einer Publikation, sondern durch Vorlage von sechs Publikationen erfüllt worden. Der Auslobende habe die Bedingungen der Auszahlung des Preisgeldes selbst festgelegt und dürfe daher auch selbst bestimmen, welche Beweise er akzeptiere. Deswegen sei das Preisgeld nicht auszuzahlen. An die Presse erging eine Mahnung, diesen formellen Sieg Lankas nicht als seinen Sieg in der Sache darzustellen.

 

David Bardens im zweiten Prozess 2016, Foto Andreas Weimann
David Bardens im zweiten Prozess 2016, Foto © Andreas Weimann, http://blog.gwup.net/
 

Olaf Simons: Daran hat sich zumindest Lanka nicht wirklich gehalten. Das ist der Text, den man auf seiner Website als Resümee liest – Podbielski wurde im Prozess Unwissenheit überführt, ein Sieg in der Sache:

Masern-Virus-Prozess gewonnen: Die geforderten wissenschaftlichen Beweise konnten nicht vorgelegt werden.
 

Screenshot http://www.wissenschafftplus.de/blog/de 2016-04-26.
Screenshot http://www.wissenschafftplus.de/blog/de 2016-04-26.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 16.2.2016 im Masern-Virus-Prozess, Az.: 12 U 63/15, der Berufung von Dr. Lanka so wörtlich “vollumfänglich” stattgegeben. Das Oberlandesgericht musste der Berufung stattgeben, da das Gericht der 1. Instanz falsch entschieden hatte und der Gutachter Prof. Podbielski von der Universität Rostock als Bakteriologe keinerlei Kompetenz auf dem Gebiet der Virologe nachweisen kann. Aus Ökonomiegründen musste das Gericht nur den einfachsten zu recherchierenden Punkt der Berufung als Begründung für die “vollumfängliche” Aufhebung des Urteils der 1. Instanz UND zur Rückweisung der Klage von Dr. med. David Bardens angeben. Dieser eine Punkt ist die vom Gericht benannte Tatsache, dass keine der sechs Publikationen den geforderten Beweis enthält und nicht die Tatsache, dass sechs Publikationen vorgelegt wurden.

Nachweislich hat der Gutachter Prof. Podbielski zahlreiche falsche Sachaussagen getätigt und sich selbst und seine zentralen Aussagen durch Aussagen zu Protokoll widerlegt. Prof. Podbielski hat durch seine Aussagen zu Protokoll bewiesen, dass er die für die Urteilsfindung der 1. Instanz zentrale Übersichtsarbeit (Horikami & Moyer, 1995) entweder nicht gelesen oder die Form und den Inhalt dieses Textes – ein simples Kapitel aus einem Buch und keine Publikation aus einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift – absichtlich falsch dargestellt hat. Zusätzlich haben vier von Dr. Lanka beauftragte Gutachter festgestellt, dass die Aussagen von Prof. Podbielski zu den 6 von Dr. Bardens vorgelegten Publikationen falsch und unwissenschaftlich sind. Ein fünftes Gutachten, welches in wissenschaftlicher Form veröffentlicht wird, widerlegt die Existenzbehauptungen des Masern-Virus auf wissenschaftliche Weise. Mehr erfahren Sie in WissenschafftPlus, dem Zweimonats-Magazin der Wissenschafftplus-Akademie.

Das revidierte Urteil, das das Stuttgarter Oberlandesgericht am 16. 2. 2016 fällte, erstaunte und brachte fast eine Reaktion der Lähmung in die Presse.

David Bardens: Ich war ehrlich gesagt von der Sichtweise des OLG Stuttgart sehr überrascht, vor Allem, da das Landgericht Ravensburg das Wort „eine“ in der Auslobung ausdrücklich und nachvollziehbar so auslegt hatte, als gehe es Lanka in der Auslobung darum zu zeigen, dass es nicht „nicht einmal eine“ Publikation gebe, die die Existenz des Masernvirus nachweisen oder dessen Durchmesser bestimmen könne. Viele fanden das Urteil nicht nachvollziehbar, die Schwäbische Zeitung schrieb von einer „schädlichen Signalwirkung“, die von dem Urteil ausgehe. Ausgerechnet eines der schwächsten Argumente Lankas sollte ihn nun vor der Zahlung bewahren.
Olaf Simons: Das war die Formulierung in Lankas Ausschreibung:

Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.

Das neue Urteil stellt Seite 18 im Blick auf die von Dir eingereichten sechs Publikationen die, zugegeben spannenden, Grundsatzfrage, ab welcher Menge von Antworten dem Preis-Auslobenden letztlich gesagt ist, er solle sich selbst die Antwort suchen:

Es liegt auf der Hand, dass vom Beklagten, erkennbar auch für Dritte, nicht gewünscht sein kann, dass etwa 50, 100 oder 500 verschiedene Werke vorgelegt werden, aus denen dann einzelne Textpassagen oder Abschnitte wie ein Puzzle zusammengesetzt werden, um sodann über die Aussage im Gesamtkontext zu streiten.

Dagegen wird erwogen, dass wissenschaftliche Nachweise heute in Serien von Artikeln geführt werden – und dagegen wiederum das Recht Lankas gestellt, die eigene Preisauslobung so zu gestalten, wie er will. Eine heikle Frage ist an dieser Stelle, wann eigentlich geklärt ist, wie eine Ausschreibung vom Ausschreibenden gemeint ist (und hier macht Lanka bis heute eine andere Ansage als das Gericht). Ist eigentlich belegt, dass diese Ausschreibung befristet ist? Ich sehe den Text noch immer von Lanka selbst publiziert im Netz ohne einen Disclaimer, dass die Ausschreibung offiziell von Lanka zurückgezogen ist.

David Bardens: Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Ausschreibung weiterhin gültig ist. Selbst wenn dies so wäre, müsste nun jedem klar sein, dass die Auszahlung des „Preisgeldes“ nicht ohne Widerstand erfolgt.
Olaf Simons: Die Augsburger Zeitung vermeldete am 15. April, dass ihr den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen werdet. Ich nehme an, ihr wollt Euch nicht sogleich in der Argumentation in die Karten sehen lassen…
David Bardens: Ich habe keine Geheimnisse: Nach Urteilsspruch galt eine Frist von 30 Tagen, in der man eine sogenannte „Nichtzulassungsbeschwerde“ vor dem Bundesgerichtshof einlegen konnte. Ob eine solche Nichtzulassungsbeschwerde oder gar Revision eine Aussicht auf Erfolg hat, wollte ich auf jeden Fall prüfen lassen, da das Urteil des OLG Stuttgart nicht nur in der Bevölkerung, sondern teils auch in Juristenkreisen Kopfschütteln hervorgerufen hat. Deshalb beauftragte ich in Zusammenarbeit mit meiner Anwältin eine Kanzlei, die vor dem Bundesgerichtshof zugelassen ist und die sich nun in den Fall einarbeitet, um eine Einschätzung abgeben zu können. Fristwahrend wurde die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und bis Ende Juni muss diese begründet sein. Wenn der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof stattgegeben wird, werden wir Revision einlegen.
Olaf Simons: Stehst Du dabei allein?
David Bardens: Ich erfahre großen Zuspruch und habe sogar teilweise finanzielle Unterstützung von Privatpersonen angeboten bekommen. Ich verweise hier jedoch auf Ärzte ohne Grenzen und bitte um Spenden. Diese „Aktion“ gegen das Impfgegnertum ist sozusagen ganz alleine auf meinem Mist gewachsen und weder die „Pharmaindustrie“, noch die Illuminaten, noch irgendeine Weltverschwörung sind die Triebkräfte meiner Klage.
Olaf Simons: Das beruhigt zu hören (nachdem ich seit drei Jahren über den Akten der Illuminaten brüte und da ungerne etwas dieser Größenordnung übersehen hätte). Ich klickte unter diesem Interview durch die Links, die Du einstreutest. Oliver Kalkofes satirischer Beitrag wirft mit bewundernswerter Zielsicherheit das Schlaglicht auf die heimliche Perfidie, mit der Lanka seine Kunden sucht. Lanka kommt darin zu Wort mit seiner Antwort auf die Frage, was den Berliner Masernausbruch von 2014/15 mit seinen 1400 registrierten Fällen soeben verursachte? Da ist Lanka, der weltoffene ganzheitliche denkende Ratgeber, der nie etwas gegen Asylanten sagen würde, schon gar nicht gegen die vielen freiwilligen Helfer, die dafür sorgen, dass es ihnen jetzt besser geht, und die dabei, ohne dass es ihnen klar ist, die Zeit für diese „Hauterscheinungen“ reif werden lassen…

Stefan Lanka: Das sind die Asylanten, das ist doch klar. Wenn Sie getrennt sind durch den Krieg, ja, von ihrer Familie, Familienmitglieder, Freunde, Haus, und dann unterkommen und sich dann eingewöhnen, gut versorgt werden durch Mitarbeiter, Helfer und so weiter, das sich diese Traumata auflösen und sich dann diese Hauterscheinungen zeigen, das ist genau der Grund.

Hamer-vs-Lanka-and-Bardens-2014-04-14Mindestens so spannend liest sich das Link, das Du zu Ryke Geerd Hamer gabst. (Seine Website http://universitatsandefjord.com/, angeblich an der norwegischen Universität Sandefjord, wurde ihm soeben auf Initiative des norwegischen Erziehungsministeriums stillgelegt). Es ist atemberaubend, wie außerhalb des wissenschaftlichen Diskurses argumentiert wird, wo Studien nun einmal nicht gegeneinander aufzubieten sind. Die Verleumdung des Gegners in persönlichen Briefen vor der jeweiligen eigenen Anhängerschaft und vor dem breiten Publikum wird nun die geeignete Form der Kontroverse. Die Kontrahenten teilen sich das größere Reservoir, das populistisch als Opfer anzusprechen ist, und die eigene Theorie, dass es Krankheiten nur in der Propaganda der Pharmaindustrie gibt – hinter der, so Hamer im Gegensatz zu Lanka, das Judentum steckt, samt Lanka und Dir.

Die Frage ist, wo sich die Pseudowissenschaft dem Diskurs stellen muss? Wer in den Wissenschaften arbeitet, muss sich der Auseinandersetzung mitten in den Wissenschaften stellen. Die Vertreter „Alternativ“-Wissenschaften bauen ihre eigenen Plattformen auf, auf denen sie jede Diskussion ihrer „Arbeiten“ auszuschließen. Hier wird Fanpost veröffentlicht, hier wird vor allem verkauft: Bücher, Seminare. Lankas Ausschreibung ging natürlich nicht an Dich, sondern an die Fans, die mobilisiert werden sollten, eine angegebene Adresse mit Briefen zu bombardieren. Du hast unerwartet für Lanka und die Öffentlichkeit den Kampf mitten in seinem Gelände riskiert, und wurdest von seinen Fans entsprechend empfangen.

Letztlich wird es darum gehen, dass Gerichte auch den Raum der Auseinandersetzung mitten in dem Terrain sichern, das sich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung entzieht.

Ich nehme einmal an, dass Du Dich vor allem nach dem Danach sehnst…

David Bardens: Die Realität, in der wir alle leben, lässt sich nicht durch das Ignorieren von wissenschaftlichen Fakten schönreden. Die Masern sind eine gefährliche aber bestens erforschte Viruserkrankung und die Impfung dagegen ist wirkungsvoll und risikoarm. Punkt. Ich sehne mich einfach danach, dass Pseudowissenschaftlern, die versuchen, mit der Verbreitung ihrer verqueren Weltsicht finanziellen Profit auf Kosten der Gesundheit anderer zu schlagen, mehr Wind ins Gesicht bläst und ich wünsche mir mehr kritisches und logisches Denken. Dieser Gedanke stand und steht hinter meiner Aktion. Ich bin zutiefst besorgt über das politische Klima in Deutschland und würde mir auch da mehr Bodenhaftung und Sachlichkeit statt dem unreflektierten Grölen dummer, populistischer Parolen auf den Straßen wünschen. Doch das ist wieder ein anderes Thema.
Olaf Simons: Danke für dieses Interview!

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5 Replies to “Ich bin zutiefst besorgt über das politische Klima in Deutschland | Interview mit David Bardens nach dem zweiten Urteil im “Masernprozess””

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